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Haus und Grundbesitzerhaftpflicht
Haus und Grundbesitzerhaftpflicht
Kommt eine Person auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus zu Schaden, so haften Sie für den entstandenen Schaden, egal ob es sich um einen Sachschaden oder einen Personenschaden handelt. Üblicherweise besteht keine Haftungsgrenze, das heißt, Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer übernimmt üblicherweise solche Schadenersatzverpflichtungen.
Verkehrssicherungspflicht für Grundstücke
Warum haften Sie Grundbesitzer für Schäden, die Dritten auf Ihrem Grundstück erleiden? Der Der Besitzer eines Hauses oder Grundstückes ist von Gesetz wegen verpflichtet dafür zu sorgen, dass darauf niemand zu Schaden kommt. Bei einem Weg, der über Ihr Grundstück führt, liegt es in Ihrer Verantwortung, dass dieser Weg gefahrlos für Dritte passierbar ist. Zum Beispiel müssen Sie dafür sorgen, dass der Weg im Winter bei Schnee und Glatteis ordnungsgemäß geräumt und gestreut ist. Verletzt sich jemand, weil Sie diese Pflicht vernachlässigt haben, kann die geschädigte Person Anspruch auf Schadenersatz erheben. Sie als Eigentümer haften in solch einem Fall mit Ihrem gesamten Vermögen und bis zur Pfändungsgrenze auch mit Ihrem Einkommen.
Was deckt die Haftpflicht für Haus und Grundbesitz ab?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, wenn Dritte auf seinem Grundbesitz Schaden nehmen. Darüber hinaus kommt eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung im Normalfall auch für die Kosten der Feststellung eines Schadenersatzanspruches beziehungsweise der Abwehr eines unberechtigten Schadenersatzanspruches auf. Das heißt, müssen unberechtigte Ansprüche geschädigter Dritter vor Gericht abgewehrt werden, so trägt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht meist die anfallenden Anwalts- und Prozesskosten.
In manchen Fällen ist eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht bereits bei einer Eigenheimversicherung enthalten. Fragen Sie am besten Ihren Versicherungsanbieter.
Der Unterschied zur Privathaftpflicht
Beachten Sie bitte, dass die Haus und Grundbesitzer-Haftpflicht in der Regel nur dann greift, wenn der Besitzer das Haus nicht selbst bewohnt, beziehungsweise das Grundstück nicht selbst verwendet. Der Versicherungsschutz bezieht sich demnach auf vermietete Häuser und Wohnungen und Grundstücke, die unbebaut sind.
Wird ein Haus vom Besitzer bewohnt beziehungsweise ein Grundstück selbst vom Besitzer verwendet, kommt die Privathaftpflicht zum Einsatz.
Grundsätzlich gilt immer, dass die genauen Bestimmungen der einzelnen Anbieter von Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherungen stark variieren können. Erkundigen Sie sich deshalb vor Abschluss einer Versicherung immer genau, ob die von Ihnen gewünschte Deckung enthalten ist.
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